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Opernhaus und Kongresshalle Nürnberg

15. Dezember 2021

ANLASS
Der aktuellen Presseberichterstattung ist zu entnehmen, dass über die folgenden ursprünglich zwischen den Stadtratsfraktionen kontrovers diskutierten Themen am 15.12.2021 nun durch den Stadtrat im Konsens entschieden werden soll:

  1. Behält das Musiktheater und Ballet seinen jetzigen Standort im Opernhaus am Richard-Wagner-Platz?
  2. Wird eine Interimsspielfläche erforderlich und ist diese im Bereich der Kongresshalle zu realisieren?

zu 1.
Die Entscheidung, das bestehenden Opernhaus zu sanieren und mit den erforderlichen Raumerweiterungen zu versehen, und als Standort für die Oper und das Ballett beizubehalten, halten wir für richtig.

Diese Fragestellung wäre nur dann anders zu diskutieren, wenn ein neuer dauerhafter und besserer Standort bekannt und auch möglich wäre, und eine geänderte Nutzung im jetzigen Opernhaus gleichzeitig die Sanierungskosten des Gebäudes relevant reduzieren könnte und zudem für den Standort besser geeignet wäre als die Nutzung für Oper und Ballett. Alle dies sehen wir aktuell nicht.

zu 2.
Die Festlegung des Standortes „Kongresshalle“ erfolgt – ähnlich wie die Entscheidungen zur Zeppelintribüne und zum Reichparteitagsgelände an sich – ohne den erforderlichen wichtigen und an sich selbstverständlichen öffentlichen Diskurs, der für den Umgang mit dem Ort und seiner bekannten dunklen Geschichten erforderlich ist. Dass es überhaupt öffentliche Diskussionen und Informationen gab, ist alleine den engagierten Interessengruppen, Vereinen und Verbänden, aber auch der Presse zu verdanken, die das Thema aktuell auch überregional aufgegriffen hat.

 

Die nun zeitliche Brisanz ist auch hausgemacht. Über die Sanierung des Opernhauses wird seit annährend 20 Jahren diskutiert.  In der Sitzungsvorlage der Stadtratssitzung am 15.12.2021 ist zu lesen, dass Förderanträge „ggf. im 4. Quartal“ gestellt werden müssen und dass „unverändert davon ausgegangen werden“ muss, dass das Opernhaus nur noch bis zum Ende der Spielzeit 2024/25 genutzt werden kann. Verbindlichkeit wäre anders formuliert.

Daher stellen wir in Frage, ob am 15.12.2021 bereits verbindlich der Standort „Kongresshalle“ beschlossen werden kann. Eine Entscheidung ist es ja nicht, da Alternativen fehlen und die Frage, ob die Oper vielleicht doch auch im neuen Konzerthaus schnell und preisgünstig interimsweise möglich gewesen wäre, nicht mehr weiterverfolgt wurde.

Zeit kann keine Begründung für eine nicht ausreichend inhaltlich und öffentlich geführte Entscheidung sein. Die Sanierungsgründe für das Opernhauses sind technisch alle nachvollziehbar, nicht aber die Tatsache, dass die seit Jahrzehnten, wenn auch progressiv verlaufenden baulichen Defizite, nicht noch eine ein halbes Jahr länger dauernde Entscheidungsfindung möglich machen können. Dies wäre mit den für die Bewertung solcher Bestandsgebäude spezialisierten Fachleuten zu klären.
Der Umsetzung und die genaue Lage eines Interimsgebäudes am nun vorgeschlagenen zwischen CSU, Grünen und SPD konsensfähige Standort Kongresshalle soll nun über einen Architektenwettbewerb geklärt werden.

Der BDA sieht Architektenwettbewerbe grundsätzlich bei Projekten dieser Größenordnung und Relevanz aus den folgenden Gründen als sehr zielführend an:

  • Die Auslobung muss die gestellte Aufgabe und die Rahmenbedingungen, die sich aus dem Ort ergeben, umfassend und eindeutig beschreiben
  • Die Auslobung muss eine gut aufbereitete Dokumentation der noch erforderlichen öffentlichen Diskussionen, der Meinungsbilder, sowie der Haltungen von Fachleuten enthalten
  • Die Öffentlichkeit sollte während des gesamten Wettbewerbsverfahrens beteiligt werden
  • Die Fragestellung, ob ein Gebäude nach einer Nutzung von 5-10 Jahren rückgebaut werden soll oder dauerhaft zu errichten ist, muss für die Auslobung entschieden sein.
  • Durch die Beteiligung aller erforderlichen Fachleute als Sachpreisrichter oder als Berater und die Beteiligung der Öffentlichkeit wird eine Preisgerichtsentscheidung auf breiten Konsens stoßen, was einer raschen Umsetzung des Projekts förderlich sein wird. Das bestehende Dokumentationszentrum ist hierfür ein gutes Beispiel.
  • Die Beiträge werden vielfältig sein. Der BDA wirbt für ein offenes – ggf. auch zweistufiges Verfahren; dies war bereits beim Neubau des Konzerthauses sehr erfolgreich. Die Ergebnisse eines solchen Verfahrens werden dann sehr vielfältig sein und die volle Bandbreite der Möglichkeiten aufzeigen.

Im Ergebnis kann das Wettbewerbsverfahren alle Benannten Defizite des fehlenden Öffentlichen Diskurses heilen. Dies unter der Beteiligung von Fachleuten aus den Bereichen Stadtplanung und Architektur, Soziologie und Psychologie, aus Ethik und Philosophie, aber auch aus den Bereichen Bau- und Kunstgeschichte, sowie des Denkmalschutzes, sowie der freien Kunstszene. Eine entsprechende Dokumentation eines solchen „best practice“-Diskurses sollte für die Stadt Nürnberg als  Stadt der Menschenrechte eine Selbstverständlichkeit sein und würde sicher auch für andere eine große Hilfe im Umgang mit historisch belasteten Hinterlassenschaften sein.

Wir schlagen daher vor:

 

  1. Bekenntnis zur weiteren Nutzung des Nürnberger Opernhauses für das Musiktheater und Ballett
  2. Prüfen einer Verlängerung der Nutzung des Opernhauses um 6 – 12 Monate
  3. Prüfung des Erfordernisses eines Interimsgebäudes
  4. Gesamtbetrachtung der Kosten auf Basis einer Kostenschätzung
  5. Öffentlicher Diskurs zum Standort Kongresshalle
  6. Öffentlicher Diskurs zur Zukunft des Reichsparteitagsgeländes
  7. Vertagung der Entscheidung des Stadtrates
  8. Auslobung eines offenen Wettbewerbs für ein ggf. erforderliches Interimsgebäudes

Selbstverständlich wird sich der BDA gerne an diesem Diskurs aktiv beteiligen.