Themen

,

Bayerische Architektenversorgung

11. Juli 2018

Altersversorgung bei Selbständigen – heute für morgen

Als Architekten haben wir die Zukunft fest im Blick. Wir müssen als Sachwalter unserer Bauherren deren Interessen und auch die der Gesellschaft verantwortungsvoll und langfristig nachhaltig gestalten. Verlässlich schaffen wir Verbindlichkeit und Sicherheit mit jedem Bauantrag, jeder Planung und deren Umsetzung mit Kostenkontrolle, Budgetplanung und Abrechnung. Wir wissen bei Projektbeginn, dass wir bei einer Beauftragung über alle Leistungsphasen für den Bauherren auf einen mitunter sehr langen Zeitraum, 10 – 15 Jahre, tätig sein werden und erstellen dafür detaillierte Terminpläne. Viele von uns engagieren sich für gute Architektur, eine lebenswerte Umwelt, gesellschaftliche Belange und stellen dabei ihre eigenen kaufmännischen Interessen zurück. Bei aller Verantwortlichkeit für andere dürfen wir nicht die Verantwortung für unsere eigene Absicherung in der Zukunft außer Acht lassen. Das betrifft ganz entscheidend unsere Altersversorgung. Diese ist im Gegensatz zur gesetzlichen Rente, die wir im Übrigen über den steuerfinanzierten staatlichen Zuschuss solidarisch mittragen, über die Bayerische Architektenversorgung geregelt.

Starke Versorgung – gemeinsam unter einem Dach

Die Bayerische Architektenversorgung befindet sich unter dem gemeinsamen Dach der Bayerischen Versorgungskammer. Dort sind neben den Architekten auch Ärzte, Apotheker, Anwälte, Ingenieure, Psychotherapeuten sowie Schornsteinfeger, Künstler und Musiker der Deutschen Bühnen und Kulturorchester, Mitarbeiter im öffentlichen Dienst und Beamte der Bayerischen Kommunen abgesichert.
Die Bayerische Versorgungskammer ist eine Behörde des Freistaates Bayern und gemeinsame Geschäftsführung der dort betreuten Versorgungseinrichtungen. Mit mehr als 2,2 Millionen Versicherten und Versorgungsempfänger ist sie die größte öffentliche-rechtliche Versorgungsgruppe Deutschlands.

Sicheres und zukunftsweisendes Finanzierungssystem

Das Finanzierungssystem der Bayerischen Architektenversorgung bündelt das bewährte Anwartschaftsdeckungsverfahren mit einer vollständigen Kapitaldeckung und die Möglichkeiten des offenen Deckungsplanverfahrens, das abhängig vom Kapitalmarkt flexibel und situationsabhängig Umlageelemente miteinfließen lassen kann. Das Finanzierungssystem unterscheidet sich damit deutlich vom klassischen Umlagesystem der gesetzlichen Rente, das über keine vergleichbare Kapitaldeckung verfügt. Es muss sogar mit jährlich 90 Milliarden € aus Steuern bezuschusst werden, da die Beitragseinnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung zur Finanzierung der Ausgaben allein nicht ausreichen.
Die Haltelinien in der gesetzlichen Rentenversicherung wie sie bis 2025 von der Politik für das Versorgungsniveau und den Beitragssatz anvisiert werden, sind zudem sehr ambitioniert. Die demographische Entwicklung (Geburtenschwache Jahrgänge; Rentnerberg; steigende Lebenserwartung) werden im gesetzlichen Rentenversicherungssystem die Zuschüsse aus Steuermitteln weiter ansteigen lassen. Zusätzlich ist mit einem weiteren Absinken des Versorgungsniveaus und steigenden Beiträgen zur Finanzierung der Renten zu rechnen.
Die Anwartschaften und Renten der Bayerischen Architektenversorgung sind zukunftsfest aufgestellt. Das Versorgungswerk erhält auch keinerlei staatliche Zuschüsse und finanziert sich ausschließlich aus den gezahlten Beiträgen und den am Kapitalmarkt erwirtschafteten Erträgen. Die berufsständischen Versorgungswerke können mit ihrem Erfolgsmodell auf eine fast 100jährige Geschichte zurückblicken (Gründung der Bayerischen Ärzteversorgung: 1923; Bayerische Apothekerversorgung: 1925). Trotz aktuell schwieriger Rahmenbedingungen am Kapitalmarkt erzielt unser Versorgungswerk vergleichsweise hohe Renditen und baute seine Reserven in den letzten Jahren sogar noch aus. Dank der guten Ergebnisse in der Kapitalanlagen konnte der Landesausschuss die mit 2,25 % geringer verzinsten Anwartschaften (aus Einzahlungen seit 2010) daher auch regelmäßig um 1 % jährlich dynamisieren.
Das Rentenniveau im Versorgungswerk ist bei vergleichbaren Einzahlungen über das aktive Berufsleben betrachtet deutlich über dem in der gesetzlichen Rentenversicherung. Allerdings sind auf absehbare Zeit die hohen Renditen der Vergangenheit, wie sie mit teils über 7 % jährlich noch in den 80-er oder 90-er Jahren am Kapitalmarkt zu erwirtschaften waren, nicht mehr erreichbar. Damit sinkt auch im Versorgungswerk die Ausgangsverrentung, wenngleich auf vergleichsweise hohem Niveau. Die Bereitschaft, sich mit der eigenen Vorsorge zu beschäftigen und den persönlichen Vorsorgebedarf zu ermitteln, ist daher auch für Versicherte im Versorgungswerk wichtig.

Beitragssatz von Selbständigen und Angestellten

Aktuell sind in der Bayerischen Architektenversorgung bei Selbstständigen 15 % des Gewinns und bei Angestellten 18,6 % des Jahreseinkommens, das ist der gesetzlich vorgegebene Beitragssatz, als verpflichtende Renteneinzahlung bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze festgelegt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit über freiwillige Mehrzahlungen bis zum Gesamtbetrag von 36.270,00 € pro Jahr die persönliche Rentenanwartschaft zu erhöhen. Dabei bringen die Einzahlungen Steuervorteile und können beim Finanzamt als Vorsorgeaufwendungen im Rahmen des Sonderausgabenabzugs geltend gemacht werden. Der steuerlich absetzbare Teil liegt im Jahr 2018 bei 86 % bis zu einem Maximalbetrag von 23.712 Euro (bei zusammen veranlagten Ehepaaren/eingetragenen Lebenspartnern: bis zu 47.424 Euro). Während der aktiven Berufsphase lassen sich damit deutlich Steuern sparen, erst die Rentenauszahlung wird dann nachgelagert besteuert.

An die Rente von morgen denken

Die folgenden zwei Aspekte sollte jeder Architekt bei seiner Zukunftsplanung und der Höhe der Beitragszahlungen berücksichtigen:
1. Selbstständige in der Bayerischen Architektenversorgung zahlen mit 15 % Beitragssatz – bei sonst gleichem Einkommen – gegenüber Angestellten mit Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht bis zu einem Viertel weniger Beitrag. Die unterschiedlichen Beitragssätze von Angestellten und Selbstständigen stehen daher auf dem Prüfstand. Der Beitragssatz der Selbständigen im Versorgungswerk ist einer der niedrigsten innerhalb der berufsständischen Versorgungswerke in Deutschland. Langfristig wird das Versorgungsniveau bei Selbständigen wegen der geringeren Einzahlungen bei unterstellt gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen deutlich niedriger ausfallen als bei Angestellten. Die Gremien (Verwaltungs- und Landesausschuss) beraten derzeit über eine schrittweise Angleichung des Beitragssatzes der Selbständigen auf die Höhe des Beitragssatzes von Angestellten.

2.Wenn die Rendite am Kapitalmarkt sinkt, die Lebenserwartung steigt und die Renten damit bei vergleichbarer Einzahlung niedriger ausfallen als in der Vergangenheit, ist empfehlenswert schon jetzt über den Pflichtbeitrag hinaus vorausschauend freiwillig höhere Einzahlungen zu leisten, um sein Versorgungsniveau im Alter anzuheben und eine Absicherung zu erhalten, wie sie schon jetzt für die Angestellten gilt. Die Einzahlungen erhöhen darüber hinaus auch die Absicherung im Fall der Berufsunfähigkeit und die Hinterbliebenenversorgung.

Die Aufwendungen für die eigene Altersversorgung sollte man auch bei der Kalkulation von Angeboten und bei Honorarverhandlungen entsprechend berücksichtigen, für den Büroinhaber und die Mitarbeiter gleichermaßen.

Damit wir am Ende des Berufslebens nicht nur erfolgreich für die Sicherheit der Zukunft anderer gearbeitet haben, müssen wir auch unsere eigene Zukunft im Blick haben und verantwortungsvoll gestalten. Das sollte für einen Berufsstand, der auf die Zukunft ausgerichtet ist, selbstverständlich sein. Eine gute Versorgung im Alter und bei Berufsunfähigkeit, aber auch eine auskömmliche Absicherung der Hinterbliebenen setzt voraus, dass während der aktiven Berufsjahre in Relation zum Einkommen angemessen hohe Beiträge gezahlt wurden. Je stärker die Vorsorge, desto höher die Rente. Daher schon heute an morgen denken!

John Höpfner, Robert Winzinger,
Mitglieder des Verwaltungs- und Landesausschusses der Bayerischen Architektenversorgung